Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der FIRMA CONVEX Solutions GmbH , MEDIZINTECHNIK,
10827 Berlin, Kolonnenstrasse 8, Germany
Stand: Oktober 2025
nachfolgend -Convex- genannt
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Lieferbedingungen
§ 3 Zahlungsbedingungen
§ 4 Eigentumsvorbehalt
§ 5 Mängel- und Schadenshaftung
§ 6 Schlussbestimmungen
§ 7 Geheimhaltung
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge und Verträge, auch künftige, Vertragsleistungen und weitere Vereinbarungen, die von und mit Convex abgeschlossen werden. Sie gelten auch für Lieferungen von Convex, sofern zwischen den Vertragsparteien nicht explizit eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Die AGB gelten ausschließlich, AGB von Vertragspartnern werden ausdrücklich nicht anerkannt.
Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners gelten nur dann, wenn Convex ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Convex ist berechtigt die vorliegenden AGB jederzeit zu verändern, zu ergänzen oder zu korrigieren.
Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet (www.convex-s.com/agb) von Convex bekanntgegeben.
Convex ist im Bereich medizinischer Schutzabdeckungen für medizinische Geräte tätig. Convex entwickelt die Abdeckungen kundenspezifisch zusammen mit dem Kunden und ist für Marketing und Vertrieb zuständig. Der jeweilige Lieferant übernimmt die Herstellung der Produkte, deren Zulassung sowie die Verpackung und die Auslieferung an den Kunden.
Firmensitz von Convex wie folgt: Kolonnenstr. 8, 10827 Berlin. Geschäftsführer: Herr Ali Malhas.
Handelt es sich bei der Vertragsleistung um eine Bestellung und wird durch Convex in der Bestellung auf etwaige Bestellangaben wie Produktspezifikationen, Lasten- und Pflichtenhefte sowie technische Dokumentationen wie Materialangaben, Zeichnungen etc. Bezug genommen, so werden diese Vertragsbestandteil. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Convex. Auf Mängel bzw. Unstimmigkeiten hat der Vertragspartner unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
§2 Lieferbedingungen
Angebote von Convex sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Mit der Auftragsbestätigung durch Convex kommt ein rechtswirksamer und gültiger Vertrag zustande. Retouren an Convex erfolgen ausschließlich nach Rücksprache und schriftlicher Genehmigung durch Convex. Ohne Rücksprache und Genehmigung zurückgeschickte Produkte werden nicht entgegengenommen, sondern kostenpflichtig an den Absender zurückgesandt.
Convex behält sich sämtliche Rechte an Angebotsunterlagen wie Zeichnungen, Muster, Werbeunterlagen etc.vor. Diese sind nach Aufforderung ohne Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes herauszugeben, sofern es zu keinem Vertragsabschluss kommt.
Für Lieferungen und Leistungen gelten grundsätzlich die Lieferbedingungen von Convex, sofern nicht explizit etwas Anderes vereinbart wurde
Convex stellt einen Mindestbestand beim Lieferanten sicher, der einem 8-Wochen-Bedarf gemäß der vom Kunden geplanten Jahresmenge entspricht. Dieser wird innerhalb von ca. 4-6 Wochen für unsterile Ware und 6-8 Wochen für sterile Ware produziert, dem Kunden in Rechnung gestellt. Mit Zahlung der Rechnung erwirbt der Kunde das Eigentum an der Ware.
Bei Unterschreitung des Mindestbestands wird die notwendige Menge zur Wiederauffüllung automatisch nachproduziert, mindestens jedoch in der vereinbarten Nachproduktions-Losgröße. Die Nachproduktion erfolgt innerhalb von ca. 6–8 Wochen, wird dem Kunden berechnet und bleibt bis zum Direktversand an die Abnehmer des Kunden beim Lieferanten eingelagert.
Es werden Standard Verpackung verwendet. Convex schickt dem Lieferanten den Lieferschein und wird der Ware beigefügt.
§3 Zahlungsbedingungen
Convex erstellt für angebotene und angefragte Produkte (Lieferungen) Kostenvoranschläge bzw. Angebote. Es werden Lieferscheine ausgestellt. Ferner erfolgt durch Convex die Rechnungsstellung.
Sämtliche von Convex angebotenen Produktpreise verstehen sich – vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung – ab Werk, zusätzlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung, Porto, Versand, Fracht und sonstigen Transport- oder Versicherungskosten.
Handelt es sich um eine Bestellung ist der jeweils in der Bestellung ausgewiesene Preis (inkl. Verpackung)
bindend. Preiserhöhungsvorbehalte sind schriftlich zu vereinbaren.
Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach der Auslieferung zu begleichen. Skonto wird nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich auf der jeweiligen Rechnung etwas anderes vermerkt ist. Die ersten beiden Bestellungen/Lieferungen sind per Vorkasse zu bezahlen. Im Übrigen gelten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Im Falle von nicht von Convex zu vertretenden Kostenänderungen nach Vertragsschluss behält sich Convex das Recht vor, die Preise in angemessenem Umfang anzupassen.
§4 Eigentumsvorbehalt
Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen behält sich Convex das Eigentumsrecht an den Liefergegenständen vor.
§5 Mängel- und Schadenshaftung
Convex haftet für seine Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Convex haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Mängel der Produkte gem. §§ 434 ff BGB., wenn diese Mängel nachgewiesen werden können.
Convex haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften ( siehe oben).
Convex bietet im Falle eines Mangels dem Kunden Nacherfüllung an, entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung. Ist die Nacherfüllung unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Beschreibungen der Leistungen oder Lieferungen seitens Convex stellen mangels gegenteiliger schriftlicher Erklärung Beschaffenheitsvereinbarungen, nicht Gegenstand von Garantien oder besonderen Zusicherungen, dar.
Lieferungen sind unverzüglich nach Wareneingang durch den Kunden zu prüfen. Gewährleistungsansprüche bestehen nur im Falle der Beanstandung der Liefermenge oder sonstiger erkennbarer Mängel und ihrer schriftlichen
Geltendmachung bei Convex innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Ware beim Kunden. Bei verdeckten Mängeln gilt entsprechendes für den Zeitraum nach Feststellung des Mangels.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) und der Verletzung von Leib, Leben, Körper oder Gesundheit. Die Schadenshaftung durch Convex in allen anderen Fällen ist, wie oben ausgeführt – unabhängig vom jeweiligen Rechtsgrund –beschränkt auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Fälle der leichten Fahrlässigkeit im Rahmen der Vertragszweckerfüllung. Dies gilt für Schäden, die durch Convex, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Für Fälle von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Kunde hat gegenüber Convex ein gesetzliches Widerrufsrecht. Er kann den Auftrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss durch schriftliche Erklärung (E-Mail) gegenüber dem Auftraggeber widerrufen.
Durch den Widerruf verliert das Vertragsverhältnis seine Wirksamkeit, bereits erbrachte Leistungen/Lieferungen sind zurückzuerstatten. Ein Widerruf ist nicht statthaft, wenn bereits gelieferte Gegenstände oder Produkte ausgepackt wurden oder mit der Nutzung begonnen wurde.
Der Kunde hat bei erheblicher Nichterfüllung oder gravierender Schlechtlieferung das Recht vom Vertrag mit Convex zurückzutreten. Rügen des Mangels muss schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung des Mangels erfolgen. Bisher erbrachte Leistungen sind beidseitig rückabzuwickeln.
§6 Schlussbestimmungen
Die Abtretung von gegenüber Convex bestehenden Forderungen in Bezug auf von Convex zu erbringende Lieferungen oder Leistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Convex zulässig..
Gerichtsstand ist Berlin, es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder sonstiger mit Convex getroffener Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
und Vereinbarungen. Die Vertragsparteien treffen in diesem Fall eine dieser Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommende gültige und wirksame Regelung.
§7 Geheimhaltung
Der jeweilige Vertragsgegenstand unterliegt, neben dem unbefristeten Verwertungsverbot, der allgemeinen
Geheimhaltungsverpflichtung.
Die Vertragsparteien bzw. betroffene Dritte (z. B. Hersteller) haben mündlich oder schriftlich zugänglich gewordene Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder auf Grund sonstiger Umstände als vertraulich erkennbar sind, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wie technisches Know-How, Zeichnungen, Materialien, Fertigungsverfahren und sonstige das Vertragsprodukt betreffende Daten streng vertraulich zu behandeln und nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwerten.
Kunde bestätigt hiermit die vorliegenden AGB vollständig gelesen und verstanden zu haben. Er bestätigt gleichzeitig mit seiner Unterschrift sein Einverständnis mit den vorliegenden AGB.
